Zwischen all den großen Energiekonzernen in Deutschland vergisst man leicht, dass auch die Bürger einen Anteil an der Energieversorgung haben. Ein neuer Gesetzesentwurf, angestoßen von Herrn Schäuble, sollte die Finanzierung von Bürger-Windparks und -Solarparks praktisch unmöglich machen. Mit ihrer Kampagne „Bürgerkraft retten“ leistete „energie neu denken“ Widerstand und konnte tatsächlich Erfolge verbuchen – wenn auch ein wenig auf Umwegen.
Hierzu die Stellungnahme der Verantwortlichen von „Bürgerkraft retten“ im Wortlaut:
„Lieber Partner der Kampagne ‚Bürgerkraft retten‘,
wir waren erfreut welch großes Feedback unsere Kampagne erzeugte. Aus allen Ecken der Bundesrepublik und aus den unterschiedlichsten Zusammenhängen erreichte uns der Rücklauf. Vom engagierten Bürger bis zu den großen Verbänden war das Thema heiß diskutiert.
Der Protest war erfolgreich!
Das Gesetz ist zwar nahezu unverändert verabschiedet. Aufgrund der großen Diskussion kam aber eine Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich Bürgerbeteiligungprojekten:
Die BaFin vertritt offiziell die Auslegung, dass Bürgerbeteiligungsprojekte zu Erneuerbare Energien zu den ‚operativ tätigen Unternehmen‘ zu zählen sind und damit nicht unter das Kapitalanlagegesetz fallen. Damit sind alle Bürgerbeteiligungsprojekte in der bekannten Form weiterhin möglich!
Wir sind sehr glücklich, dass nun auf lokaler Ebene die Bürgerenergie weiterhin möglich ist. Wir hoffen auch, dass sich diese Nachricht schnell verbreitet und bereits gestopptes Bürgerengagement wieder Fahrt aufnimmt.“
Foto: Uwe Schlick
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