
Jetzt wird es glatt: Grundstückseigentümer sind vielerorts gesetzlich dazu verpflichtet, außerhalb des sogenannten Vollanschlussgebietes dafür zu sorgen, dass Gehwege von Schnee und Eis befreit sind. So auch in München. Dabei ist der Einsatz von Streusalz für private Grundstückseigentümer aus Umweltschutzgründen verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der städtische Winterdienst setzt Salz hauptsächlich nur ...
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