Die 10H-Regelung für Windenergieanlagen, die Ministerpräsident Horst Seehofer Ende 2014 beschlossen hatte, hat bei den Windkraftbeführwortern für großen Aufruhr gesorgt. Heute, am 12. April, verhandelte das bayerische Verfassungsgericht in München die Klagen einiger bayerischen Oppositionsparteien und einer Klägergemeinschaft rund um Hans-Josef-Fell. Auch das Münchner Unternehmen Green City Energy ist unter den Klägern.
Vor dem Justizgebäude demonstrierte ein breites Bündnis von Windkraftbeführwortern für eine Zukunft der bayerischen Windenergie. Viele sind der Meinung, der Gesetzgeber hätte nämlich seine Kompetenzen überschritten. „Die CSU sorgt damit dafür, dass Bayern die Chancen der erneuerbaren Energien nicht nutzen kann“, so Martin Stümpfig von den Grünen. Die Abstandsregelung für Windränder besagt, dass Windenergieanlagen nur dann zulässig sind, wenn sie einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten. Höhe einer Windenergieanlage im Sinne dieser Vorschrift ist die Gesamthöhe, also die Nabenhöhe zuzüglich dem Radius des Rotors. Für ein Windrad, das durchschnittlich an die 200 Meter hoch ist, bedeutet das, rund 2km Abstand zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen.
Wir waren heute für Euch vor Ort: Trotz des unglaublich schlechten Wetters sind um die 100 Demonstranten aufgetaucht und haben im Regen demonstriert und sich wacker gehalten. Nach einer knappen Stunde war das Spektakel aber auch schon wieder vorbei, da es wohl jedem zu kalt und zu nass wurde.
Die Verhandlungen gingen rund zwei Stunden und es wurde heftig diskutiert: „Fest steht, dass der Bayerische Landtag ohne Mehrheit solch ein Gesetz nicht erlassen hätte sollen!“, so Erwin Meyer, ein Beführworter der Windenergie und Teilnehmer der Verhandlungen. „Ich finde diesen 10-H Beschluss einfach nur eine willkürliche Pauschalabregelung“, sagt Armin Schmied, Mitglied des Bündnis für Atomausstieg und erneuerbare Energie. „Seit dem Beschluss sind die Genehmigungszahlen für Windenergieanlagen in den Keller gegangen“, führt er weiter aus. Damit erreicht der Windenergie-Streit eine neue Stufe. Grüne, SPD und Freie Wähler werfen der Staatsregierung vor, die Windkraft in Bayern komplett auszubremsen.
Trotzdem schien es so, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof, trotz der großen Kritik, sehr objektiv und interessiert war. Sie stellten viele Fragen und schienen ernsthaft zu überlegen den Beschluss doch zurückzuziehen oder abzuändern. Auch Armin Schmied ist zuversichtlich: „Zwar sind wir nur circa 10%, die dagegen sind, aber ich habe das Gefühl, dass wir zum Bayerischen Landtag durchgedrungen sind.“
Am Montag, dem 9. Mai ist die offizielle Verkündung der Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts. Wir sind gespannt und bleiben dran.
Weitere Infos findet ihr hier.
FACEBOOK
TWITTER