Münchner Grüne begrüßen Urteil im Tierquäler-Prozess

Der sogenannte „Katzenhasser von Moosach“ wurde vom Amtsgericht München verurteilt. Die Münchener Grünen begrüßen das Urteil als ein deutliches Zeichen zum Schutz der Tiere.

Der Angeklagte aus München-Moosach hatte Ende 2010 die Katze eines Nachbarn brutal mit einem Wasserstrahl getötet. Nach einem Verfahren vor dem Zivilgericht stand nun die strafrechtliche Aufarbeitung an. Wegen roher Misshandlung und Tötung eines Wirbeltiers musste sich der Angeklagte vor dem Münchner Amtsgericht verantworten.

Mit einer Bewährungsstrafe blieb das Gericht zwar unter der möglichen Höchststrafe, ging aber deutlich weiter verglichen mit anderen Tierschutzprozessen. Dazu Katharina Schulze (Vorsitzende der Münchner Grünen): „Wichtig ist, dass hier ein deutliches Zeichen gesetzt wurde: Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Wir begrüßen, dass die Ahndung des Verbrechens vor einem ordentlichen Gericht stattgefunden hat, denn Selbstjustiz ist kein sinnvoller Weg.“

Die grausame Tat hatte zu zahlreichen öffentlichen Protesten geführt. Darüber hinaus hatte sie auch politische Folgen: Innerhalb des Münchner Kreisverbandes der Grünen bildetet sich ein Arbeitskreis Tierschutz. Florian Vogel, Stadtrat der Grünen/rosa liste und Mitglied im AK Tierschutz: „Tiere werden immer wieder – und leider oft unbemerkt von der Öffentlichkeit – in ihren natürlichen Rechten verletzt. Das wollen wir nicht einfach hinnehmen. Wir werden hier als Münchener Grüne zukünftig noch stärker Position beziehen. Initiativen zur Stärkung der Tierrechte sind ein wesentlichen Bestandteil unserer politischen Arbeit.“

Ein erster Erfolg in Sachen Tierschutz war bereits das Verbot von Zirkus-Wildtieren auf Flächen im Stadtgebiet München, das Anfang 2011 u. a. auf Initiative von Florian Vogel vom Münchner Stadtrat beschlossen wurde. „Es bleibt aber noch viel zu tun“ betont Vogel „Ein wichtiges Anliegen ist uns das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Damit sollen diese bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein Informations- und Mitwirkungsrecht in behördlichen Verfahren erhalten.“



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