Öffentliches Grün ist unantastbar

Handlungsleitlinien Grün- und Freiflächen
(Beschluss des Münchner Stadtrats vom 5. Oktober 2006)

„Grün- und Freiflächen in der Innenstadt sind ein wichtiger Faktor für die
Erhaltung der Wohn- und Lebensqualität.
Die Stadt München will ihre ‚Grünen Räume’ nicht nur erhalten und
aufwerten, sondern auch untereinander vernetzen.
Erhalt und Aufwertung der Aufenthaltsqualität und Grünausstattung
von öffentlichen … Freiflächen.
Dokumentation der historischen Grün- und Freiflächen … um deren
Bedeutung und Erhalt langfristig zu sichern.“
Innenstadtkonzept, Leitlinie für die Münchner Innenstadt und
Maßnahmenkonzept zur Aufwertung.

(Publikation des Planungsreferats, München 2007. Grundlage dieser Publikation ist der
Stadtratsbeschluss vom 5. Oktober 2006. Die Grundzüge dieses Beschlusses sind
abgedruckt auf den Seiten 73 – 78.)

Der Finanzgarten – wechselvolle Geschichte – Stadtanzeiger 04-02-1983 (2)

Urbanes Grün in der Stadt ist seit jeher besonderen Begehrlichkeiten und Gefährdungen ausgesetzt, es steht im Brennpunkt vielfältiger Nutzungsansprüche. Dass die „Grünen Oasen“ im öffentlichen Raum und in der öffentlichen Hand heute noch existieren, ist keinesfalls selbstverständlich. Es gibt in dieser Stadt Tabuzonen, die unantastbar sind. Historisches Grün gehört zum „städtebaulichen Tafelsilber“, das es mit Hilfe der Bürgerschaft und der städtischen und staatlichen Administration zu bewahren gilt. Die vom Stadtrat 2006 beschlossenen Leitlinien bieten hierfür Gewähr.

Bei der Suche nach einem Standort für den Konzertsaal des Bayerischen Rundfunks ist immer noch der Finanzgarten im Fokus der Begehrlichkeiten. Seit Jahrzehnten ist der Bayerische Rundfunk auf der Suche nach einem adäquaten Konzertsaal für sein Symphonie-Orchester. Die Konzertsaalplanungen des BR reichen zurück bis ins Jahr 1925 und standen nie unter einem glücklichen Stern. Auch die aktuelle Standortsuche des BR erweist sich als schwierig. Die Standortfrage ist nicht entschieden.

Gewichtige politisch-administrative Gründe schließen es aus, den Finanzgarten, den historischen Park zwischen Hofgarten und Englischem Garten an der Westseite des Prinz-Karl-Palais gelegen, als realistische Lösung für einen Konzertsaal zu verfolgen. Die Bürgerschaft engagierte sich schon einmal über Jahrzehnte hinweg erfolgreich für die Wiederherstellung und Erhaltung des Finanzgartens. Damals mussten die staatlichen Bauwünsche ad acta gelegt und der ungenehmigte Parkplatz des benachbarten Landwirtschaftsministeriums beseitigt werden. 1984 wurde der Finanzgarten im historischen Umgriff wiederhergestellt.Die Bürgerschaft trug mit Spenden wesentlich zur Wiederherstellung und Neugestaltung des westlichen Teils des Finanzgartens bei.

Gegen einen Konzertsaal-Bau im Finanzgarten spricht:

•Der Finanzgarten in seinem gesamten Umgriff ist seit 1967 im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 280 von der Stadt München als öffentliche
Grünfläche festgesetzt.

•Der Finanzgarten steht unter dem Schutz der vom Münchner Stadtrat
im Jahr 1964 erlassenen Landschaftsschutzverordnung.

•Der Finanzgarten steht als Gartendenkmal und Teil des Ensembles
Altstadt unter dem besonderen Schutz des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.

•Die Bayerische Verfassung und das Bayerische Denkmalschutzgesetz
weisen dem Freistaat Bayern als Eigentümer des Finanzgartens
eine Garantenstellung zu, die ihn zur Abwehr von Eingriffen aller Art
verpflichtet.

•Die Stadt München hat auf Grund ihrer Planungshoheit eine Garantenstellung
zum Schutz des öffentlichen Grüns des Finanzgartens.
Eine etwaige Änderung des Bebauungsplans Nr. 280 wird in der Stadtgesellschaft
eine fundamentale Diskussion über den Stellenwert des
öffentlichen Grüns auslösen. Dies insbesondere unter dem Aspekt der
Nachverdichtung, denn urbanes öffentliches Grün ist unantastbar.

 

von Klaus Bäumler

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