Dachbodendämmung wird Pflicht

Verbraucherzentrale informiert Hausbesitzer

Ab dem 31. Dezember 2011 schreibt die Energieeinsparverordnung eine Dämmung der obersten Geschossdecken verpflichtend vor. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Die Verbraucherzentrale betont, dass eine richtig verlegte Dämmung nicht nur die Energieeffizienz steigert, sondern auch die Heizkosten senkt und so bares Geld spart. „Eine 20 Zentimeter dicke Dämmschicht auf einem 50 Quadratmeter großen Dachboden eines typischen Altbaus spart rund 250 Euro im Jahr ein“, erklärt Hanno Lang-Berens von der Münchner Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Mit steigenden Energiepreisen erhöhe sich das Einsparpotenzial nochmals. Bei einer angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent können so im Laufe von 20 Jahren etwa 9.000 Euro zusammenkommen. „Kaum eine Sanierungsmaßnahme rechnet sich besser und leistet dabei einen so großen Beitrag zum Klimaschutz“, betont Energieexperte Lang-Berens.

Wer eine dickere Dämmschicht anbringt als die gesetzlichen Anforderungen vorschreiben, kann zusätzlich Fördergelder erhalten – dabei ist eine schon vorhandene Dämmung anre-chenbar. Bei Fragen zur Förderung oder Durchführung einer Dachgeschossdämmung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Diese findet in München jeden Dienstag und Mittwoch zwischen 15 und 18 Uhr in der Mozartstraße 9 statt und kostet fünf Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel. (089) 539870. Telefonische Bera-tung und auch Terminvereinbarung sind möglich unter 018-809802400 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).

Ein Beitrag unseres Medienpartner „Verbraucherzentrale Bayern“

Foto: Christophe Gaateau

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