Die neue Brennstoffverordnung

Besitzer von handbeheizten Öfen, müssen sich ab dem 1. Januar 2015, an eine neue, vom Stadtrat verschärfte, Brennstoffverordnung halten. Diese besagt, dass alte Kaminöfen bis Dezember 2018 nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.

feuer

Foto: Thomas Kohler via creativ commons

Im Stadtgebiet läuft diese Frist somit 6 Jahre früher ab, als auf dem Land. Betrroffen sind alle Kamine, die vor dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden. Überschreiten diese, die vorgeschreibenen Grenzwerte von 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter, müssen sie aufgerüstet oder stillgelegt werden. Besitzer dieser Öfen müssen bis zum 31. Dezember 2018 nachweisen, dass ihre Öfen die Grenzwerte nicht überschreiten. Von den neuen Regelungen ausgenommen sind Öfen die nach dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden sowie offene Kamine und Kachelöfen. Schätzungsweise müssen in den nächsten drei Jahren 38.000 Öfen ausgetauscht oder umgerüstet werden.

Wer im neuen Jahr schnell ist und seinen Ofen bereits austauscht, kann von städtischen Förderungen profitieren. Dazu stellt die Stadt 500.000 Euro bereit, von denen man sich seinen Ofen bis zu 30 Prozent und maximal 300 Euro finanzieren lassen kann. Die Förderung gilt allerdings nur für Öfen, die nach der neuen Regelung bis Ende 2018 ausgetauscht werden müssen. Sie kann absofort im Internet oder im Foyer der RGU in der Bayerstraße 28a beantragt werden.

Kommentieren