Für Hofbegrünungen gibt’s Geld von der Stadt Trotzdem wird dieses Angebot in München nur relativ selten genutzt.
Münchens Höfe sollen auch hinter älteren Wohnhäusern grüner werden. Das hatte die Stadt schon 1978 beschlossen. Hausbesitzer sollten für Hofbegrünungen Zuschüsse aus dem Sonderprogramm zur Förderung der Begrünung beantragen können.
Sehr bekannt ist dieses Programm trotz seiner schon langen Laufzeit aber offenbar nicht; denn pro Jahr gehen beim Baureferat nur rund 20 Anträge ein. Akzeptiert werden auch nur bestimmte Voraussetzungen: Das Haus muss mindestens drei Wohnungen haben, in den 1970er Jahren oder früher erbaut worden sein, als es noch keine rechtlichen Verpflichtungen zu Hofbegrünungen gab, der Hausbesitzer muss zusichern, dass er die Mieter über diese städtische Förderung informiert und frühzeitig an der Planung beteiligt, dass er den Hof als Freifläche für alle Hausbewohner zur Verfügung stellt und zugänglich hält und dass er die Begrünung nicht zum Gegenstand von Mietpreiserhöhungen macht.
Wenn er dann noch mindestens die Hälfte der Kosten für die Hofbegrünung selbst übernimmt, kann es sein, dass die Stadt den Rest finanziert, so lange sie Geld dafür hat.
Weil der Finanzierungstopf nicht groß ist, freut sich das Baureferat besonders über einfache Hofbegrünungen, die nicht sehr teuer werden. Sie müssen allerdings aus mehr bestehen als dem Aufstellen von ein paar Kübeln mit Gewächsen. Die Abteilung Gartenbau im Baureferat verlangt, dass Begrünungsmaßnahmen dauerhaft sind. Dazu muss nicht zwingend die vielleicht vorhandene Versiegelung eines Hofes aufgebrochen werden – unter ihr könnten sich ja beispielsweise Tiefgaragen befinden. Auch Hochbeete sind deshalb zugelassen ebenso wie Pergolen, die die Aufenthaltsqualität in Höfen verbessern, ja selbst Sichtblenden für Mülltonnen, wenn sie ebenfalls dazu führen, dass die Hausbewohner ihren Hof nicht mehr nur als Abstellfläche begreifen, sondern als begrünte Freifläche zum Aufenthalt nutzen.
Ob die Begrünung bautechnisch überhaupt möglich und sinnvoll ist, ob beispielsweise ein Dach das zusätzliche Gewicht einer manchmal nassen Erdschicht überhaupt trägt oder ein unterbauter Hof das Aufbrechen seines Pflasters oder seiner Asphaltdecke verträgt, prüft der Gartenbau nicht. Das muss der Bauherr selber ermitteln. Den „Leitfaden Hofbegrünung Fassadenbegrünung“ und Antragsformulare kann er sich aus dem Internet herunterladen:
http://www.muenchen.de/rathaus/search-results.html?suche=hofbegr%C3%BCnung&lang=de
– übrigens auch für Begrünungen von Fassaden und vor allem von Dächern. Dabei gelten die gleichen Bewertungsmaßstäbe. Wer einen solchen Antrag stellt, muss die Begrünung selbst noch nicht angepackt haben; ein Plan für diese gärtnerische Maßnahme und eine prüfbare Kostenschätzung genügen. Das Förderprogramm ist zwar gering dotiert, dient aber nach Auskunft des Baureferats trotzdem oder vielleicht gerade deswegen anderen Städten als Vorbild.
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