Klonfleisch: Verbraucher werden nicht informiert

Verbraucherzentrale Bayern fordert umfassende Kennzeichnung

Lebensmittel wie Fleisch und Milch geklonter Tiere und ihrer Nachfahren dürfen weiterhin ohne Kennzeichnung vermarktet werden. Diesen Beschluss fassten gestern EU-Ministerrat und EU-Kommission gegen die Forderungen des Europäischen Parlaments. Für die Verbraucherzentrale Bayern ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, denn Verbraucher hätten ein Recht auf vollständige und umfassende Information. „Dies gilt ganz besonders bei Produktionsverfahren wie Klonen, die am Lebensmittel nicht zu erkennen sind“, betont Ernährungswissenschaftlerin Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale. Nur wenn den Konsumenten die erforderlichen Informationen zur Verfügung stünden, könnten sie ihre Entscheidungsfreiheit wahrnehmen. „Insbesondere für Verbraucher, die auf Tierschutz wert legen, ist es durchaus relevant, dass die Sterblichkeits- und Erkrankungsraten von Klontieren signifikant höher sind als die von Tieren, die sich normal fortpflanzen“, so Moritz.

Obwohl im EG-Vertrag explizit festgeschrieben, zeigen sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern EU-Ministerrat und EU-Kommission am Informationsrecht der Verbraucher vollständig uninteressiert. Das sei ein Schlag ge-gen die Interessen der Verbraucher und ihr Recht auf Information und Wahlfreiheit. „Jetzt ist die Bundesregierung dringend und ausdrücklich gefordert, sich dafür einzusetzen, dass Lebensmittel, die von geklonten Tieren oder deren Nachfahren stammen, umfassend gekennzeichnet werden“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Voraussetzung dafür sei ein Rückverfolgbarkeitssystem, ohne das Klonfleisch nicht vermarktet werden dürfe.

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