Mit Energie auf Wohnungssuche

 Bei Verkauf oder Neuvermietung soll künftig ein Energieausweis vorliegen. Nur die Mövenpickfraktion sträubt sich noch. (Foto: dena)

Immobilienanzeigen sollen nach dem Willen der EU aussagekräftiger werden: In allen Inseraten muss künftig der energetische Standard der angebotenen Häuser und Wohnungen vermerkt sein – so ähnlich, wie man es seit einigen Jahren aus der Werbung für Kühlschränke und Waschmaschinen kennt.

Von Bernward Janzing

Bislang nämlich stehen Kauf- und Mietinteressenten oft ratlos vor den Angaben der Verkäufer und Vermieter. Denn Formulierungen wie etwa „Baujahr 1970, im Jahr 2000 umfassend saniert“ erlauben in der Regel keine vernünftige Einordnung der energetischen Qualität des Objektes.

Künftig sollen daher alle Wohnungsanzeigen mit handfesten Fakten untermauert werden, indem die Daten des vor fünf Jahren eingeführten Gebäudeenergieausweises zwingend publiziert werden müssen. Damit kann jeder Interessent schon bei der Lektüre eines Inserats einigermaßen abschätzen, wie hoch die Heizkosten für ihn künftig sein werden.

Dieser Informationspflicht sollen nicht nur Verkäufer einer Immobilie unterliegen, sondern auch Vermieter, Verpächter und Leasinggeber, wie es im Entwurf einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) heißt. Gelten soll diese Transparenz für alle Anzeigen in kommerziellen Medien. Nicht betroffen wäre zum Beispiel die Zimmervermittlung am Schwarzen Brett der Uni.

Kein Mieter heizt gern das Geld zum Fenster hinaus. Viele wissen aber gar nicht, was ihnen entgeht. (Foto: Handwerkskammer Leipzig)

Zwar muss schon heute der Haus- oder Wohnungseigentümer beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie auf Anfrage einen Energieausweis für das Objekt vorlegen. Doch gerade in Regionen, in denen Wohnraum knapp ist, machen sich die Eigentümer häufig nicht die Mühe, sich das Zertifikat von einem Energieberater ausstellen zu lassen – die Wohnung kriegen sie schließlich auch so los.

Überraschungen bei den Nebenkosten könnten seltener werden

Die Deutsche Energieagentur (dena) befragte in den vergangenen drei Jahren Miet- und Kaufinteressenten, die an einer Immobilienbesichtigung teilnahmen, und stellte dabei fest, dass gerade einmal 26 Prozent aller Befragten die Möglichkeit geboten wurde, den Energieausweis einzusehen. Künftig muss nach dem aktuellen Gesetzentwurf bei jeder Wohnungsbesichtigung das Zertifikat zwingend vorliegen.

Wie hoch die Heizkosten für den Einzelnen tatsächlich sein werden, wird damit natürlich nicht gesagt, weil die Kosten aufgrund des individuellen Heizverhaltens stark schwanken können. Gleichwohl dürften unangenehme Überraschungen bei den Nebenkosten seltener werden. Vor allem, wenn die Daten auch leicht verständlich aufbereitet werden – etwa, indem der energetische Zustand des Gebäudes auf einer Farbskala von grün (für gute Energieeffizienz) bis rot (hoher Energiebedarf) eingeordnet wird.

Allerdings ist Deutschland im Verzug mit der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive), die dieses vorschreibt. Spätestens im vergangenen Juli hätte ein entsprechendes Gesetz erlassen werden müssen, seit Januar schon müsste die neue Transparenz in Kraft sein. Doch die Novelle der Energieeinsparverordnung, in der dies verankert sein wird, wurde kürzlich von der FDP erneut verzögert; die Liberalen wollen die darin enthaltenen Effizienzvorgaben für Neubauten entschärfen.

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