Mit Ranzen und Radl

Das Fahrradtraining in der Grundschule ist der kleine Führerschein. Die einen bekamen strahlend eine Urkunde überreicht, andere fielen durch, weil sie zu viele Fehler gemacht hatten. Anders als beim Führerschein darf man aber schon vorher allein Radlfahrn und sogar, wenn man vor lauter Nervosität beim Training durchgefallen ist.

Das machte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) zu Beginn des neuen Schuljahres in einer Pressemitteilung deutlich. Denn viele Eltern glauben, dass man ein Kind der 4.Klasse ohne Fahrradtraining noch nicht in die Schule fahren lassen kann.

Beim ADFC heißt es, dass über die individuelle Eignung die Eltern entscheiden müssten. Die Organisation sieht eher die motorische Entwicklung bei Übervorsicht in Gefahr.

Ein paar Regeln gibt es aber doch: „Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr verpflichtet der Gesetzgeber grundsätzlich zum Radeln auf dem Gehweg; beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie absteigen.“

Und ein Fahhradhelm ist natürlich Ehrensache.

Foto: Jakob Will

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