Mit welchem Siegel isst man besser?

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Alles Bio – oder was? Immer mehr Marken verbriefen ihre biologischen Ansprüche mit immern neuen Siegeln. Längst haben viele den Überblick im Siegel-Wirrwarr verloren. Antonia Schäfer von der Deutschen Journalistenschule fragt für unsere Podcast-Reihe bei der Verbraucherzentrale nach, wo der Unterschied zwischen der sechseckigen EU-Plakette und den traditionellen Kennzeichen von Anbauverbänden wie Demeter und Bioland liegt. Zum Beispiel bei der Lebensdauer des Geflügels. Und manchmal kann es sogar besser sein, einen herrkömlichen Apfel aus der Region zu essen statt eines neuseeländischen Bio-Apfels mit Bio-Siegel.

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[audio:http://www.gruenundgloria.de/wp-content/uploads/2010/10/DJS_Klimaherbst_Biosiegel.mp3]

Links:

EU-Verordnung Nr. 2092/91/EWG über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. 
Aktuelle Fassung

Ohne Kontrolle ist alles nichts. Hier ein Verzeichnis der zugelassenen Kontrollstellen für das EU-Biosiegel.

Datenbank der registrierten Unternehmen. Hier abrufbar.

Die rechtlichen Regelungen im Ökologischen Landbau finden Sie hier.

Der Bund der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft beantwortet auf seiner Seite viele weitere Fragen zum Biosiegel. Zum Beispiel die Frage:

Ist überall Bio drinnen, wo „biologisch“ draufsteht?

Die EG-Öko-Verordnung 2092/91 regelt die Kennzeichnung von Bio-Produkten [1]. Sie erlaubt die synonyme Verwendung der Begriffe „biologisch“ bzw. „ökologisch“ einzig für die Lebensmittel, die nach den Vorgaben der Verordnung erzeugt und verarbeitet wurden. Häufig, aber nicht immer, enthält bereits die Verkehrsbezeichnung einen entsprechenden Bestandteil. So stellen sich Bio-Lebensmittel dem Verbraucher zum Beispiel als „Bio-Apfelsaft“, „Öko-Kartoffeln“ oder „Bio-Haferflocken“ vor. Darüber hinaus zeigt die Zusatzangabe „aus ökologischer Landwirtschaft“ oder „aus biologischer Landwirtschaft“, dass es sich um ein Bio-Produkt handelt. Diese steht in jedem Fall bei der Zutatenliste des Produktes. Durch Sternchen an der jeweiligen Zutat wird deutlich gemacht, dass diese aus Ökologischem Landbau stammt. Werden keine Sternchen verwendet, wurden alle Zutaten biologisch erzeugt. Ein Lebensmittel darf dann als „Bio“ oder „Öko“ bezeichnet werden, wenn mindestens 95 % seiner landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen

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Was ist der Unterschied zwischen Bio-Siegel und Verbandszeichen?

Eine einfache zusätzliche Orientierung bietet dem Verbraucher das Bio-Siegel. Im Jahr 2002 wurde dieses Zeichen vom deutschen Verbraucherschutzministerium beschlossen und kann seitdem für alle Bio-Produkte verwendet werden, die „gemäß EG-Öko-Verordnung“ erzeugt, verarbeitet oder in die EU importiert worden sind. Das Siegel steht gemäß den EU-Gesetzen allen Verwendern offen, die Bio-Produkte vermarkten; es ist nicht für deutsche Erzeuger oder Verarbeiter reserviert. Im Internet kann man nachschauen, ob das Hersteller-Unternehmen seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist.

Die Verbandszeichen von Bio-Landbau-Organisationen (siehe Abbildung) sind keine Hersteller- oder Handelsmarken, sondern gehören Bio-Landwirte-Verbänden. Sie dürfen nach Abschluss entsprechender Verträge bei der Kennzeichnung verwendet werden, wenn der Erzeuger, Verarbeiter oder In-Verkehr-Bringer des Produktes die Richtlinien der jeweiligen Bio-Landbau-Organisation einhält. Die Bio-Bauern-Organisationen, die die Produzenten und Hersteller zertifizieren, hatten sich lange vor Erlass der EU-Verordnung Regeln für ihre Arbeit gegeben, deren Einhaltung durch ein Vertrags- und Überprüfungssystem gewährleistet wird. Diese Regeln sind in mancher Hinsicht strenger als das EU-Gesetz über den Öko-Landbau. Die Zeichen finden sich häufig zusätzlich zur Marke des Hersteller- oder Handelsunternehmens auf Bio-Produkten. Über die Adressen der Bio-Organisationen informiert z. B. die Stiftung Ökologie und Landbau, die IFOAM (International Federation of Organic Agricultural Movements) oder der BÖLW (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft).

Foto: © Angelina-Ströbel / PIXELIO

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