Wasserprivatisierung – jetzt doch nicht?

Seit Wochen ist in aller Munde: Brüssel will unser Wasser privatisieren. So heißt es zumindest. Der Druck von Seiten des Deutschen Städtetages, der Kommunen, den Stadtwerken und von über 1,7 Millionen Menschen, die die Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ unterzeichneten, zeigt Wirkung.
Nun hat EU-Kommissar Barnier sich zu einer Korrektur der EU-Pläne zur Wasserversorgung geäußert.

Was genau bedeutet es, wenn von „europaweiter Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung“ die Rede ist? Und was genau wollte die EU-Kommission mit Einführung dieser Regelung bezwecken?

Entscheidet sich eine Kommune dafür, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, gibt sie mit diesem Entschluss dennoch nicht alles aus der Hand. Meist wird das Wasserwerk vom ansässigen Energieversorger gekauft, womit das Geld in der Haushaltskasse bleibt und Politiker eine Stelle in den Aufsichtsgremien erhalten können. Die EU-Kommission wollte nun mit einer Konzessionsrichtlinie möglicher Korruption entgegentreten. Demnach müssen Kommunen in ganz Europa ausschreiben, wenn sie ihr Wasserwerk verkaufen wollen.

Gestern gab Barnier nun bekannt, dass er doch bereit wäre, die vorgesehene Pflicht ein wenig zu lockern.
Bisher ist vorgesehen, dass Kommunen, deren Wasserversorgung nicht zu 100 Prozent öffentlich-rechtlich organisiert ist, ausschreiben müssen. Zahlreiche Stadtwerke, die in der Regel neben der Wasserversorgung noch andere Sparten bedienen, wie Energie oder Abfallentsorgung, müssten sich nach einer Übergangsfrist ab 2020 einem Konzessionsvergabeverfahren stellen. Eine Modifikation will Barnier nun bei diesen Mehrspartenunternehmen vorsehen.
OB Christian Ude begrüßte Barniers Äußerung, dass er persönlich dafür sei, dass Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibe. Barniers Aussage müsse nun in die Tat umgesetzt werden.

Fotocredit: www.pixelio.de

1 Kommentar zu “Wasserprivatisierung – jetzt doch nicht?”

  1. Would love to perpetually get updated outstanding weblog ! .

Kommentieren